Hauswirtschaft

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Hilfen bei Haushaltsführung


Nach dem Pflegeversicherungsgesetz haben Sie als Pflegebedürftiger Anspruch auf Hilfe bei „wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens“. Dazu gehören neben dem Bereich der Grundpflege auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten, um Ihnen ein Verbleiben in Ihrer gewohnten Umgebung zu ermöglichen. Diese „Hilfen bei der Haushaltsführung“ können ab Pflegegrad 1 in Anspruch genommen werden. Wir bieten Hilfe oder Übernahme der für sie persönlich nötigen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten nur eingeschränkt an, wenn wir gleichzeitig auch pflegerisch bei Ihnen tätig sind. Rein hauswirtschaftliche Versorgungen oder Putzdienste werden durch uns nicht angeboten.

Wir beraten Sie gerne hinsichtlich nötiger Hilfen bei der Haushaltsführung und klären persönliche Wünsche in einem Gespräch. Die angelernten Mitarbeiterinnen aus dem Bereich „Betreuung & Hilfen bei der Haushaltsführung“ werden regelmäßig intern fortgebildet und sind bemüht, im Sinne guter Tagesgestaltung auch bei Haushaltstätigkeiten zu unterstützen.
Ansprechpartner für organisatorische Fragen ist Herr Thomas Laibach unter der Büro-Telefon-Nummer: 06421/ 161656.